Lieferkonditionen

    (1) Liefertermine und –fristen für Kunden in Deutschland sind nur verbindlich, wenn diese seitens ALLROUND verbindlich schriftlich bestätigt wurden.
    (2) Besonders eilige Sendungen können per Express versandt werden. Die Mehrkosten für den Express-Versand werden gesondert berechnet.
    (3) Lieferfristen beginnen erst mit dem Zeitpunkt, in dem alle Details der Bestellung geklärt und -falls nötig- Zeichnungen erstellt und freigegeben wurden und ALLROUND den Liefertermin in der Auftragsbestätigung bestätigt hat.
    (4) Lieferverzögerungen, die aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. höhere Gewalt, Liefer- oder Transportverzögerungen oder Streiks) auftreten, entbinden ALLROUND für die Dauer der unvorhersehbaren Ereignisse von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung.
    (5) Lieferzeiten ins europäische und außereuropäische Ausland gelten grundsätzlich als unverbindlich, da ALLROUND keinen Einfluss auf die Speditionslaufzeiten (u.a. Seeschifffahrt, Luftfrachten, Zollbeschau) hat.
    (6) Alle Lieferungen erfolgen unfrei ab Werk wenn nichts anderes vereinbart wurde. Frachtkosten gehen zu Lasten des Kunden.
    (7) Die Auswahl der Spedition bzw. des Transportweges erfolgt durch ALLROUND.